Wurfmaterial
Grundsätzlich sind der Artenvielfalt von Wurfmaterial kaum Grenzen gesetzt.
Verboten ist/sind allerdings:
- Einzel umwickelte und nicht eingeschweißte Kaugummis, Kaubonbons o.ä. (das Missachten dieses Verbotes hat in den vergangenen Jahren zu extrem erhöhten Reinigungskosten durch eine teilweise händische Beseitigung durch die AWISTA geführt)
- Verpackungen MIT scharfen Ecken und Kanten (Übergabe durch die Fußgruppen direkt an die Besucher möglich
- Schokoladentafeln, Pralinenschachteln und alle weiteren Verpackungen über 50g (Übergabe durch die Fußgruppen direkt an die Besucher möglich)
- Obst
- Glas / Flaschen
- Wurfmaterial, bei dem das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist
- Wurfmaterial, mit flüssigem, cremigen Inhalt (Duschcremes, Spülmittel, Conditioner, etc….) → Rutschgefahr
- Alkohol und Tabak an Personen unter 18 Jahren abzugeben
- Streichhölzer und Feuerzeuge
- Konfetti, Papierschreddererzeugnisse o.ä.
- Reine Papierwerbung / Werbeflyer / Zeitungen o.ä.
Wurfmaterial, das so leicht ist, dass es NICHT weit weg genug vom Rosenmontagszugwagen geworfen werden kann (Popcorn, Papiergutscheine/Briefumschläge mit Gutscheinen, etc.) darf ausschließlich über die Fußgruppen direkt an die Besucher übergeben werden.
Im Zweifel ist mit dem Rosenmontagszugwagenbauleiter Rücksprache zu halten.
Die Verwendung von pyrotechnischem Material ist grundsätzlich verboten.
Das Wurfmaterial ist möglichst weit vom Wagen zu werfen, damit dieses nicht im Sicherheitsbereich neben den Fahrzeugen herunter fällt. Das Wurfmaterial darf nur in kleinen Einheiten und von Hand geworfen werden. Der Einsatz jeglicher Form von Wurfmechanismus ist untersagt. link
Wurfmaterial
Grundsätzlich sind der Artenvielfalt von Wurfmaterial kaum Grenzen gesetzt.
Verboten ist/sind allerdings:
- Einzel umwickelte und nicht eingeschweißte Kaugummis, Kaubonbons o.ä. (das Missachten dieses Verbotes hat in den vergangenen Jahren zu extrem erhöhten Reinigungskosten durch eine teilweise händische Beseitigung durch die AWISTA geführt)
- Verpackungen MIT scharfen Ecken und Kanten (Übergabe durch die Fußgruppen direkt an die Besucher möglich
- Schokoladentafeln, Pralinenschachteln und alle weiteren Verpackungen über 50g (Übergabe durch die Fußgruppen direkt an die Besucher möglich)
- Obst
- Glas / Flaschen
- Wurfmaterial, bei dem das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist
- Wurfmaterial, mit flüssigem, cremigen Inhalt (Duschcremes, Spülmittel, Conditioner, etc….) → Rutschgefahr
- Alkohol und Tabak an Personen unter 18 Jahren abzugeben
- Streichhölzer und Feuerzeuge
- Konfetti, Papierschreddererzeugnisse o.ä.
- Reine Papierwerbung / Werbeflyer / Zeitungen o.ä.
Wurfmaterial, das so leicht ist, dass es NICHT weit weg genug vom Rosenmontagszugwagen geworfen werden kann (Popcorn, Papiergutscheine/Briefumschläge mit Gutscheinen, etc.) darf ausschließlich über die Fußgruppen direkt an die Besucher übergeben werden.
Im Zweifel ist mit dem Rosenmontagszugwagenbauleiter Rücksprache zu halten.
Die Verwendung von pyrotechnischem Material ist grundsätzlich verboten.
Das Wurfmaterial ist möglichst weit vom Wagen zu werfen, damit dieses nicht im Sicherheitsbereich neben den Fahrzeugen herunter fällt. Das Wurfmaterial darf nur in kleinen Einheiten und von Hand geworfen werden. Der Einsatz jeglicher Form von Wurfmechanismus ist untersagt. link